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Bayer kann im Glyphosat-Verfahren hoffen! Richterin hält zwei Milliarden Dollar Schadensersatz für zu hoch !!

Zum zweiten Mal in dieser Woche will ein Gericht die Strafsummen für Bayer senken. Doch im Kern sollen die Glyphosat-Urteile bestehen bleiben !

Es war ein Schock für Bayer, als ein Geschworenengericht im kalifornischen Oakland Mitte Mai den deutschen Konzern zu einer Strafe von mehr als zwei Milliarden US-Dollar verurteilt hatte. Bayer sollte die Summe dem krebskranken Ehepaar Alva und Alberta Pilliod zahlen. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass der von Bayer im vergangenen Jahr übernommene US-Pestizidhersteller Monsanto und sein Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat die Rentner krank gemacht hatte.

Rund 55 Millionen Dollar sollten die Pilliods als eigentlichen Ersatz ihres Schadens bekommen, zusätzlich sprach die Jury dem Ehepaar zwei Milliarden Dollar als zusätzlichen Strafschadensersatz zu. Damit werden in den USA Unternehmen für vorsätzliches, verwerfliches Verhalten bestraft.

Doch jetzt ist klar: Diese enorme Summe werden die Leverkusener auf keinen Fall zahlen müssen. Der Schadensersatz sei zu hoch und gehe über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinaus, stellte US-Richterin Winifred Smith fest. Der Strafschadensersatz soll ihrer Einschätzung nach auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadensersatzes begrenzt werden. Bleibt es bei den 55 Millionen für das Ehepaar, dürfte sich die Gesamtsumme auf maximal 275 Millionen Dollar reduzieren.

An diesem Freitag findet in Kalifornien eine Anhörung statt, in der sich die Parteien zum vorläufigen Urteil der Richterin äußern dürfen. Möglicherweise fällt bereits danach eine Entscheidung, möglicherweise aber auch später. Smith hat bis Anfang August Zeit, ihr Urteil zu fällen.

Bayer begrüßte am Freitag die vorläufige Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung. Sollten die Pilliods die Reduzierung aber nicht akzeptieren, will Richterin Smith ein neues Gerichtsverfahren anordnen.

Die Post-Trial-Verfahren sind ein Rechtsinstrument, das es im deutschen Rechtssystem nicht gibt. Sie erlauben den Richtern, Juryurteile, die sie für falsch halten, zu korrigieren. Bereits in den ersten beiden Prozessen gegen Bayer hatten die Richter die Schadensersatzsummen kräftig gesenkt. Erst zu Wochenbeginn hatte Richter Vince Chhabria am Bezirksgericht in San Francisco den Schadensersatz, den Bayer dem krebskranken Rentner Edwin Hardeman zahlen muss, von 80 auf gut 25 Millionen Dollar reduziert.

Auch wenn Bayer dadurch billiger davon kommen würde, sind diese Entscheidungen für die Deutschen nur ein Trostpflaster. Denn in der Sache bleiben die Urteile bestehen.

Bayer hat es bislang nicht geschafft, vor den US-Gerichten den Verdacht, dass Glyphosat krebserregend ist, zu entkräften, obwohl sich der deutsche Konzern dabei auf entsprechende Einschätzungen der Zulassungsbehörden weltweit berufen kann. Bayer hofft nun auf die nächste Instanz und hat gegen die ersten beiden Urteile bereits Berufung eingelegt beziehungsweise angekündigt. In den USA sind mehr als 13.400 Klagen wegen Glyphosat anhängig.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de

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