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Russland macht es vor: Es verbietet Gentechnik-Anbau und importiert keine gentechnisch veränderten Lebensmittel !!!

Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ist jetzt in Russland verboten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Rubel (6.900 Euro).

Die Staatsduma, die erste Kammer des russischen Parlaments, verabschiedete letzte Woche einen Gesetzesentwurf zum Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen. Demnach soll

  • “der Anbau und die Züchtung von Pflanzen und Tieren, deren genetisches Programm unter Verwendung von gentechnischen Verfahren verändert wurde
  • oder die gentechnisch hergestelltes Material enthalten, welches kein Ergebnis der natürlichen Prozesse ist“, untersagt werden.

Ausschlaggebend für entsprechende Zulassungen seien die zu erwartenden Auswirkungen der betreffenden Produkte auf Mensch und Umwelt. Eine Verletzung des Verbotes kann künftig eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Rubel – umgerechnet 6.900 Euro nach sich ziehen. Das Gesetz ist nicht unumstritten, meldet Agra Europe.

Russland hängt aktuell von Saatgut-Importen ab !

Forscher hatten auf die Vorzüge der Gentechnik als der “am besten geeigneten und effektivsten Methode zur Veränderung des Erbguts von Nutzpflanzen zur Ertragssteigerung sowie der Verbesserung von Geschmack und Nährwert der Produkte oder der Resistenz gegen Schädlinge” verwiesen. Sie halten eine Renaissance der russischen Saatgutwirtschaft nur mit den Erkenntnissen und Verfahren der Gentechnik für möglich, so die AgE.

Russland ist derzeit bei Saatgut und Pflanzmaterial sehr stark auf Importe angewiesen. Der Duma-Abgeordnete Andrej Tumanov hatte jüngst in Moskau auf die damit verbundene Gefahr für die Lebensmittelwirtschaft des Landes hingewiesen. Diese Problematik betreffe alle Betriebszweige der Landwirtschaft und des Gartenbau. Ausgenommen seien Saatgut für Weizen und einige andere Getreidearten.

Während der letzten zwei Jahrzehnte sei Russlands Saatgutwirtschaft “praktisch zerstört” worden, so der Agrarpolitiker. Die Züchtungsarbeiten lägen zu 95 Prozent am Boden, insbesondere die Kartoffelzüchtung.

GVO-Verbot: Hier gilt eine Ausnahme !

Eine Ausnahme für den Anbau und die Züchtung von Pflanzen und Tieren zu Forschungszwecken soll allerdings gelten. Grundsätzlich bleibt weiterhin der Import und die Verwendung von transgenen Pflanzen erlaubt.

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