Zudem werden auch die Impfziele, wie sie von der Ständigen Impfkommission festgelegt wurden, in dem Gesetz festgehalten. Verlängert wird auch die Regelung, dass Ärzte bei pandemiebedingten Ausfällen Unterstützung erhalten. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für Pflegeheime. Außerdem werden die Regelungen zur Qualitätsprüfung in Pflegeheimen angesichts der hohen Ansteckungsgefahr für die Bewohner gelockert.

Wegen der zusätzlichen Belastung für die Pflegekassen ist in dem Gesetz auch die einmalige Sonderzahlung vom Bund in Höhe von drei Milliarden Euro geregelt. Nach Informationen von Business Insider soll das Gesetz kommende Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und in der ersten Märzwoche verabschiedet werden.